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Inhaltsverzeichnis

Bild von Reiffenstein
Carl Theodor Reiffenstein (1820-1893)
Landschaftsmaler und Frankfurter Bildchronist
Reiffensteins „Sammlung Frankfurter Ansichten“ gehört zum Gründungsbestand des Historischen Museums. Der Künster verkaufte sie 1877 der Stadt. In 2.000 Aquarellen und Zeichnungen sowie auf 2.400 Manuskriptseiten hielt er das alte Frankfurt fest.

Suchergebnis für Wahrzeichen

Band 11, Seite 147
Eschenheimerthurm | Steinbild am Rebstock in der Kruggasse. Mönch und Nonne
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eines Forstwarts verwirktes Leben dadurch gerettet haben soll, dass er, als man ihn von dem Eschenheimerthurm, wo er gefangen sass, hinaus nach dem Galgen fahren wollte, versprach, diese Fahne in neun aufeinanderfolgenden Schüssen zu treffen und zugleich damit eine Neun hineinzuschiessen, was, wie der Augenschein lehrt, er auch glücklich vollführte. Sehr alt kann desshalb die Sage nicht sein, indem sie jedenfalls aus einer Zeit stammt, in welcher die Verbesserung der Feuergewehre bereits soweit gediehen war, dass man mit Sicherheit auf den Erfolg eines derartigen Schusses rechnen konnte, was ohngefähr nach der Mitte des 17. Jahrhunderts der Fall war. Geschossen sind die Löcher unzweifelhaft, ob jedoch durch Zufall oder Absicht bleibt eine offene Frage, zu welcher das Volk kurz entschlossen in der Sage die beste Antwort fand. Historisch ist bis jetzt noch nichts aufgefunden, was auch nur im Entferntesten dazu eine Beziehung hätte.

II.
Das Steinbild am Rebstock in der Kruggasse. Mönch und Nonne
Noch vorhanden. (Abb. 2)
In der Kruggasse an der vorspringenden Brandmauer des Hauses L. 85 (6 neu) neben dem Gasthause zum Rebstock ist in der Höhe des dritten Stocks ein Steinbild eingemauert, welches offenbar nicht dahin gehört und zu den seltsamsten Erzählungen Anlass gab, da man von unten aus nicht genau unterscheiden konnte, was es eigentlich vorstellen sollte. Gewöhnlich wurde es für einen Mönch ausgegeben, der eine Nonne durch ein Gitter umarmt; dem ist aber nicht so, es stellt vielmehr einen Mann dar, welcher an einem Weinstock (Rebstock) hinaufsteigt. Wahrscheinlich befand sich das Bild früher unten über dem seit langer Zeit abgebrochenen Thor des ehemaligen Hofes zum Rebstock und diente gleichsam als Namensschild. Es gehört seiner Ausführung nach, die eine ziemlich rohe ist, in die zweite Hälfte des 15. Jahrhunderts. Der Baldachin darüber, welcher als durchaus nicht zur Sache gehörig, weggelassen wurde, ist wenigstens dreihundert Jahre jünger und scheint bei der Translocirung gemacht worden zu sein. Wann dies geschah ist bis jetzt nicht genau zu ermitteln gewesen. Nach der Sage soll an der Stelle des jetzigen Hofes zum Rebstock ein Garten gewesen sein, in welchem eine Rebe zu einer solchen Stärke gedieh, dass ein Mann daran nicht hinaufsteigen konnte, was wahrscheinlich auch dem Platze den Namen zum Rebstock verliehen hat.
Band 11, Seite [148]
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III.
Die Maurerkelle im Dom.
Nicht mehr vorhanden. (Abb. 3.)
Im Dom an dem zweiten Pfeiler rechts beim Eingang ganz oben über dem Kapital, wo das Gewölbe aufsitzt, bemerkte man einen dunklen Körper, der einem Messerstiel von unten gesehen nicht unähnlich war. Es sollte dies der Stiel einer Maurerkelle sein, die mit der Spitze in die Mauer gesteckt seit langer Zeit ihren Ruf als Wahrzeichen des hiesigen Domes zu bewahren wusste. Bei der vor zwei und drei Jahren stattgehabten Restauration der Kirche kam man natürlich auch an jene durch die Sage geheiligte, freilich sehr schwer zugängliche Stelle und es ergab sich, dass die Phantasie des Volkes seit wer weiss wie langer Zeit an einem Rüsthaken hing, den man fälschlich für den Schaft einer Maurerkelle gehalten hatte; er wurde entfernt. Die Topographie ist um eine Notiz reicher und unsere Stadt um ein Wahrzeichen ärmer geworden.

IV.
Der Rabe im Gerichtssaale des Rathhauses.
Nicht mehr vorhanden.
Die Entstehung dieses Wahrzeichens beruht ungefähr auf Folgendem:
Im Jahre 1606 wurde ein gewisser Hans Reible, ein Hosenstricker aus Ekelshausen, wegen Mordversuchs, den er an seinem Meister Jacob Schregel auf Anstiften von dessen Ehefrau verübte, allhier gefänglich eingezogen und am 2. September 1608 zum Tode verurtheilt und hingerichtet. v. Lersner lässt sich darüber in seiner Chronik von Frankfurt B. I. p. 498 wörtlich also vernehmen:
„Als dieser Thäter das Juramentum Calumniae praestirte, ist eine Raab zum Schornstein durch das Camin in das Gericht geflohen, sich in der Zeit, da er den Eyd geleistet, über ihn herumgeschwungen, und nachmals wiederum zum Römer durch das Fenster hinaus geflogen, diese Historia stehet abgemahlet oben im Saal wo offentlich Gericht gehalten wird, und nennt man es das Wahrzeichen auf diesem Saal“
Diese Abbildung ist jetzt nicht mehr vorhanden, wie überhaupt die ganze Sache höchst zweifelhaft erscheint.
Band 11, Seite 149
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V.
Der Hund mit dem Kind.
Noch vorhanden. (Abb. 4.)
Ein liegender Löwe, welcher mit den Vordertatzen einen menschlichen Kopf hält, aus rothem Sandstein gehauen und bereits stark verwittert und geschwärzt. Er liegt auf einem kleinen Vorsprung einer Brandmauer des Eckhauses der Brücken- und Elisabethenstrasse zu Sachsenhausen in einer Höhe von ungefähr 30 Fuss und hatte früher sicherlich eine andere Bestimmung. Der Sage nach ist es ein Hund, der bei einer grossen Ueberschwemmung ein Kind gerettet hat. Das Steinbild ist sehr alt, aller Wahrscheinlichkeit nach aus dem Anfang des 14. Jahrhunderts und wurde vielleicht im Jahr 1709, als man einen Theil der älteren Gebäude des Deutschherrenhauses niederriss und neu aufführte, dort überflüssig und hierher versetzt. Das Haus, an dessen Brandmauer er seinen Platz gefunden, stammt aus dem Ende des 16. Jahrhunderts.
Die eigentliche Bedeutung kann nicht ermittelt werden.

Vorstehender Aufsatz war ursprünglich für die „Leipziger Illustrirte Zeitung“ bestimmt, von deren Redaktion ich zu dessen Ausarbeitung im Sommer vorigen Jahres ersucht worden war; nachdem ich aber denselben sammt Zeichnungen eingeschickt hatte und ungefähr zwei Monate ohne alle Antwort verstrichen waren, wurde mir von der Redaktion mitgetheilt, dass ein gewisser Herr Dr. Schefer in Dresden, welchere den stehenden Artikel „Städte-Wahrzeichen“ für jenes Blatt besorgt, mein Manuscript ohne Angabe der Gründe zurückgesendet habe mit der Bemerkung, er wolle nur die Zeichnung des Eschenheimerthurmes für die Sammlung behalten und den übrigen Text überhaupt nur als Material benutzen. Die Redaktion glaubte, ich würde mich desshalb zu einer Preisermässigung verstehen; ich aber, weit entfernt auf einen solchen Vorschlag einzugehen, bat mir das ganze Manuscript zurück, was ich auch umgehend erhielt.
In der Leipz. Illustr. Zeitung aber erschien am 10. Sept. 1859 unter dem bekannten Titel „Städte-Wahrzeichen“ in der Rubrik Frankfurt am Main der Eschenheimerthurm aufgeführt und obgleich die dabei gegebene Abbildung mit meiner eingesendeten Zeichnung auch nicht die allerentfernteste Aehnlichkeit besitzt, sondern eine schlechte wahrscheinlich von einem Nichtfrankfurter gemachte Copie nach einem Blatte des dahier bei Carl Jügel vor langer Zeit erschienenen Albums von Frankfurt zu sein scheint, so finden sich doch in dem dieselbe begleitenden Texte so auffallende Aehnlichkeiten mit dem meinigen, ja sogar ganze Wendungen, die ich bisher als mein ausschliessliches geistiges Eigenthum betrachtet hatte, darin getreu wiedergegeben, dass ich mich gedrungen fühle, unsere freundlichen Leser darauf aufmerksam zu machen und die Würdigung jener beiden Aufsätze der eigenen Beurtheilung eines Jeden anheimzustellen.
[Ende des eingehefteten Druckwerks S. E.]
Band 11
Ueberreste der ältesten Bauten in Sachsenhausen
Bei dieser Gelegenheit will ich nicht unterlassen, die spärlichen Reste alter Zeit, welche sich in Sachsenhausen vorfinden, hier der leichteren Uebersicht wegen zusammenzustellen; es gehören dahin das alte Kreuzfragment, welches ehemals auf dem Wendelsweg lag und nunmehr verschwunden ist, s. Ab., sodann der Schlußstein der Catharinencapelle sammt einigen Bogen und Gurtstücken, der Hund mit dem Kind (Wahrzeichen) und die beiden ebengenannten Steine. Weiter ist mir vor der Hand nichts bekannt.

Meine oben ausgesprochenen Vermuthungen über die Steine, welche dermalen als Wasserbehälter dienen, wurde mir von Kundigen vielfach bestritten und behauptet, es seyen von jeher Wasserbehälter und keine Capitele gewesen; es mag seyn, ich will nicht eigensinnig auf meiner Meinung beharren, jedenfalls aber sind sie sehr alt.
Derjenige, welcher mich in meiner Meinung schwankend machte, war der Dombaumeister Denzinger und auf sein Urtheil halte ich große Stücke, denn er ist einer derjenigen, die wirklich etwas verstehen und nicht blos mit Geschwätz um sich werfen.