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Bild von Reiffenstein
Carl Theodor Reiffenstein (1820-1893)
Landschaftsmaler und Frankfurter Bildchronist
Reiffensteins „Sammlung Frankfurter Ansichten“ gehört zum Gründungsbestand des Historischen Museums. Der Künster verkaufte sie 1877 der Stadt. In 2.000 Aquarellen und Zeichnungen sowie auf 2.400 Manuskriptseiten hielt er das alte Frankfurt fest.

Suchergebnis für Sachsenhausen

Band 3, Seite [unpaginiert]
Domkirche
Domplatz 1
M.218
[kein Datum]
Band 3, Seite [unpaginiert]
Dreikönigstrasse | Sachsenhausen
[kein Datum]
Band 3, Seite 43
Dreikönigsstraße 41
O.85
14. September 1876
Ein mit Steinhauerarbeit reich und gut ausgestattetes Haus mit schönem Tragstein, deren wichtigsten ich in Abb. [RS0173] vorlege. s.d. Er trägt auf einem Wappenschilde das Bildniß eines Mannes, der ein Fischnetz in der Hand hält, einen sogenannten Hamm, dabei die Buchstaben H. C. und unter dem Wappenschilde die Jahreszahl 1611 erhaben ausgeführt. An einem Tragstein, der ebenfalls reich verziert ist, drei Fische in der bekannten Form übereinander gelegt, an einem weiteren Tragstein einen Fisch. An einem Tragstein im 2ten Stock, welcher mit dem Nachbarhaus 43 gemeinschaftlich ist, finden sich die Buchstaben H. C. 1611 und drei Fische ausgehauen. Das Haus ist demnach von einem Fischer erbaut. Was nun die Ausführung der Meißelarbeit anbelangt, so findet sich im Ganzen, daß dieselben bei den in Sachsenhausen stehenden Häusern bei weitem roher als bei den Frankfurts erscheint, doch giebt es einzelne Ausnahmen, welche alsdann genügend hervorgehoben werden sollen.
Band 3, Seite 49
Dreikönigskirche | Sachsenhausen
Dreikönigsstraße 34
O.160b
24. September 1874
Nachdem gestern am 23. die Gestühle, Kanzel, Altar und Lettnerverzierung versteigert worden war, begann heute der Abbruch. Die Bilder an dem Lettner wurden einzeln versteigert und von den Sachsenhäusern als Andenken an die alte Kirche erworben. Unter den Bildern, welche in Oel auf Leinwand gemalt waren, kamen geschmackvolle Ornamente zum Vorschein, grau in grau auf die Füllungen gemalt.

Buchstabe E

Band 3, Seite [unpaginiert]
Elisabethenstrasse | Sachsenhausen
[kein Datum]
Band 3, Seite 53
Elisabethenstrasse 9
N.19
Wahrzeichen
Elisabethenstrasse 9
N.19
1860
[eingeklebter Buchausschnitt: S. E.]
„- 5 -
V. Der Hund mit dem Kinde
Noch vorhanden (Abb. 4)
Ein liegender Löwe, welcher mit den Vordertatzen einen menschlichen Kopf hält, aus rothem Sandstein gehauen und bereits stark verwittert und geschwärzt. Er liegt auf einem kleinen Vorsprung einer Brandmauer des Eckhauses der Brücken- und Elisabethenstrasse zu Sachsenhausen in einer Höhe von ungefähr 30 Fuss und hatte früher sicherlich eine andere Bestimmung. Der Sage nach ist es ein Hund, der bei einer grossen Ueberschwemmung ein Kind gerettet hat. Das Steinbild ist sehr alt, aller Wahrscheinlichkeit nach aus dem Anfang des 14. Jahrhunderts und wurde vielleicht im Jahr 1709, als man einen Theil der älteren Gebäude des Deutschherrenhauses niederriss und neu aufführte, dort überflüssig und hierher versetzt. Das Haus, an dessen Brandmauer er seinen Platz gefunden, stammt aus dem Ende des 16. Jahrhunderts.
Die eigentliche Bedeutung kann nicht ermittelt werden.“
Band 4, Seite 131
4. Übersetzung: (Uebertragung vorstehender Urkunde auf heutiges Hochdeutsch)
1362, 19. Mai wurde zwischen Johann von Holtzhausen Mitschöff und Raths Geselle und Gudechin seiner ehelichen Wirtin einer Seits und Heintze Bierbrauer nebst Elsebeth seiner ehe-lichen Wirtin, Rudeger von Würzburg nebst Gerhus seiner ehelichen Wirtin ander Seits folgendes beschlossen, „daß sie eine Ordnung hätten gemacht um ihre Hofstätte und Gesaße in der Fahrgasse gelegen gegen dem dem Neuen Falkenstein als man zu der Pforte gehet gegen Sachsenhausen. Wie sie beiderseit unter ein bleiben sollen als hernach steht geschrieben und wollen für sich und ihre Erben daß gehalten solle werden. Mit Namen soll Johann und Gudechin und ihre Erben aufführen einen Giebel auf dem alten Grund nach der Schnur und sollen auch die zwei Durchzüge Balken in den Giebel mauern und sollen Rudeger und Gerhus und ihre Erben oder wer ihr Haus innehat, kein Recht mehr in den Giebel haben. Auch sollen Johann und Gundechin die Mauer hinter demselbigen Giebel aufthun mauern auf ihre selbst eigene Kosten und sollen Heintze Bierbrauer und Elsebeth und ihre Erben oder wer den Hof innehat, hier keinerlei Recht in den Giebel noch in die Mauer haben, auch sollen Heinze und Elsebet oder ihre Erben nach der Mauer außwendig ein Band lassen aufgehen und ziehen in ihren Hof und eine Wand vorwärts ausmachen bis auswendig des Färbers Band gegen den Main nach der Schnur auf dieselbe Heinze und Elsabet allerdings, und soll dieselbe Wand Johann und Gudechin und ihre Erben oder wer ihr Geseße innehat, Frieden geben, und sollen auch Johann und Gudechin kein Recht in die Mauer haben. Geschehen vor dem gemeinen Rath auf dem Rathause.
Band 4, Seite [unpaginiert]
Färberstrasse | Sachsenhausen
[kein Datum]
Band 4, Seite 147
5. Dezember 1877
Es sind diese Häuser nebst der nächsten Umgebung noch eines der wenigen Stücke des alten Sachsenhausens, die ohne erhebliche Veränderung sich bis dato erhalten haben; nicht lange mehr wird es dauern, und auch sie werden spurlos verschwunden seyn. Die genaue Abbildung [RS0207] s.d. No. 2 zeigt uns dieselben von der Außenseite, woselbst auch noch ein kleines Stückchen der alten Stadtmauer sichtbar wird, deren geringe Ueberreste in unseren Tagen mit reißender Schnelligkeit verschwinden. Sehr eigenthümlich wirkt der Bretterbeschlag, mit dem die Nordseite der
Band 4
8. Dezember 1877
Die Abb. [RS0207] zeigt diese Häuser von der Straße aus gesehen und haben dieselben dem Augenschein nach ihre Entstehung größtentheils dem Anfang des vorigen Jahrh. zu verdanken was auch eine Jahreszahl, die sich über der Thüre, welche halb geöffnet nach dem kleinen Höfchen führt, mit 1740 zur Gewißheit erhebt. Nur das sorgfältige Studium der alten Pläne und der verschiedenen einschlägigen Abb. kann eine genaue und deutliche Vorstellung des früheren Zustandes geben, indem dieser Theil Sachsenhausens und seiner Befestigung durch die daselbst im Jahr 1635 stattgefundenen Kämpfe durch die mit denselben verbundenen Verheerungen höchst bedeutende Veränderungen erlitten hat.