[gedruckter Text eingeklebt, keine Herkunftsangabe und ohne Datum S. E.:]
IV. Der Rabe im Gerichtssaale des Rathhauses.
Nicht mehr vorhanden.
Die Entstehung dieses Wahrzeichens beruht ungefähr auf Folgendem:
Im Jahre 1606 wurde ein gewisser Hans Reible, ein Hosenstricker aus Ekelshausen, wegen Mordversuchs, den er an seinem Meister Jacob Schregel auf Anstiften von dessen Ehefrau verübte, allhier gefänglich eingezogen und am 2. September 1608 zum Tode verurtheilt und hingerichtet. v. Lersner lässt sich darüber in seiner Chronik von Frankfurt B. I. p. 498 wörtlich also vernehmen:
„Als dieser Thäter das Juramentum Calumniae praestirte, ist eine Raab zum Schornstein durch das Camin in das Gericht geflohen, sich in der Zeit, da er den Eyd geleistet, über ihn herumgeschwungen, und nachmals wiederum zum Römer durch die Fenster hinaus geflogen, diese Historia stehet abgemahlet oben im Saal wo offentlich Gericht gehalten wird, und nennt man es das Wahrzeichen auf diesem Saal.“
Diese Abbildung ist jetzt nicht mehr vorhanden, wie überhaupt die ganze Sache höchst zweifelhaft erscheint.
[Ende des gedruckten Textes S. E.]
Gwinner beschreibt das Bild näher, jedoch ohne Angabe der Quelle. vid. Gwinner, Kunst und Künstler, p. 507.