1. August 1866
An einem doppelten, mit einem früheren, nunmehr abgebrochenen Haus gemeinschaftlichen Tragstein unter dem 1. Stock. S. Abb. [
R1271] [
R1272]
Sonst an dem Hause nichts Bemerkenswerthes. An der Stelle des abgebrochenen Nebenhauses steht nun ein Bau, der nur aus einem Erdgeschoß mit einem flachen Dach gedeckt, besteht.