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Bild von Reiffenstein
Carl Theodor Reiffenstein (1820-1893)
Landschaftsmaler und Frankfurter Bildchronist
Reiffensteins „Sammlung Frankfurter Ansichten“ gehört zum Gründungsbestand des Historischen Museums. Der Künster verkaufte sie 1877 der Stadt. In 2.000 Aquarellen und Zeichnungen sowie auf 2.400 Manuskriptseiten hielt er das alte Frankfurt fest.

Suchergebnis für R1098

Band 2, Seite 229
Strauss | Giesshuber
Buchgasse 15 | Schöppengasse 1 | Eck mit der Schöppengasse
I.120
Juni 1862
Ein im äußeren Aussehen noch ziemlich erhaltenes Haus, das bis auf die Fenstereintheilung und einige neu eingebrochene Thüren in seinem Originalzustande zu seyn scheint. Die eben erwähnten Veränderungen fallen aller Wahrscheinlichkeit nach in das Jahr 1780. Diese Jahreszahl findet sich an einem Träger im 2ten Stock eingehauen.
Wie es jetzt vor Augen steht, wurde es 1514, die obenerwähnten Veränderungen ausgenommen, erbaut von Wolf Bronner.
Das Haus hat ein ziemlich hohes Dach mit einem Nasengiebel und ein ungewöhnlich hohes Erdgeschoß, dessen Ecke mit einem schmalen Fenster versehen ist, die in einem Knauf schließt. An der nach der Buchgasse hin gelegenen Seite des Hauses befindet sich das Bild eines Straußen in Fresko angemalt und zwar von künstlerischer Hand, bei genauer Untersuchung zeigte sich, daß unter dem jetzigen Freskobild bereits ein älteres statt dessen Farbe neu würde zum Vorschein kommen. Bei dem Bilde steht eine Inschrift folgenden Inhalts:
„Ein Strauß war anderthalb Jahre alt,
an Größe und Form gleich dieser Gestalt
von Tunis in Barbarien Land
Ward nur Anno 1577 bekannt.“
Band 12, Seite S23
Strauss
Buchgasse 15 | Schüppengasse 1
I.120
26. Oktober 1888
Das Haus wird soeben mit großer Sorgfalt neu angestrichen und das Bild des Straußes sammt Inschrift neu hergestellt und wird dasselbe mit dem in der Schüppengasse liegenden Nebenhaus 3, I.121 vorgenommen, wobei die alten Schiebfenster der Zwerghäuser mit den runden Scheiben nicht, wie ich besorgt hatte, entfernt sondern mit der größten Schonung Neuanstrich erhielten und vollkommen in ihrer Eigenthümlichkeit belassen Wurden. Siehe Schüppengasse 3, I.121.
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