zu machen und verweise auf die als Resultat dieser Untersuchungen gewonnene genaue Abbildung [
R0111]. Die Kapelle besteht aus einem einfachen Kreutzgewölbe mit einfachen Rippen von blauem Stein. Die Fenster zeigen in ihrem Maaßwerk die reinsten gothischen Formen, ebenso ein kleiner Träger, der in der einen Ecke angebracht ist. Die Thüre nach der Kirche war von innen vermauert und geschah der Eingang nur von dem Hof der Stern‘schen Fabrik aus durch eine später eingebrochene mit einem wagerechten Sturz überdeckte Thüre.
Sie war Privateigenthum der Familie und diente als Begräbnißstätte derselben, weßhalb sie auch nur bei Todesfällen geöffnet wurde. Bei Anlaß der nun eben im Gang befindlichen Wiederherstellung der Kirche wurde beschlossen, dieselbe in eine Sakristey zu verwandeln und an die Familie von Holtzhausen das Ansuchen gestellt, die Kapelle zu diesem Zweck der Gemeinde zu überlassen, wozu dieselbe auch bereit war, aber als billigen Ersatz zur Unterbringung der unter und über der Erde befindlichen Särge sowie auch für weitere Begräbnisse den Raum von zwei Grüften auf dem Friedhof verlangte. Lächerlicherweise aber sperrte sich die Friedhofscommission dagegen und wollte nur eine Gruft abgeben, worauf die Familie erklärte, dann wolle sie lieber ihre Capelle ungestört behalten, deren Besitz ihr Niemand streitig machen könne. Nach langem Streit wurde endlich das Ansuchen um zwei Grüfte bewilligt, und