11. Januar Herr Dr. Heinrich Kellner Eigenthümer des
Hauses zum Roten Löwen vergleicht sich mit Frau
Schneken geb. Cembler Eigenthümerin des hinten an den
Roten Löwen anstoßenden Hauses zur Leinenburg ge=
nannt daß er die Mauer zwischen den beiden Häusern
auf seine Kosten allein ausführen will unten im Erdgeschoß
2 1/2 Fuß dick im ersten Stock 2 Fuß dick im 2. Stock 1/2 Fuß
[halbe Zeile durch Durchstreichen unlesbar S. E.] machen lassen und auch auf
seinem eigenen Grund bleiben will trotzdem daß er das Recht hätte
die Hälfte des Grundes von ihr zu fordern und ebenso die Hälfte der
gemeinschaftlichen Mauer von ihr aufgeführt werden müßte
auch erlaubt er ihr im ersten Stockwerk 4 Kragsteine einzulegen
und einen Überhang zu machen ebenso im 2ten Stock
soll aber sonstens keine weitere Berechtigung außer den 8 Steinen
und 2 Schränken, an der Mauer haben. Dafür bezahlt
[...] Schnecken an Herrn Dr. Keller 100 fl. guter Frankfurter
Währung in 2 Raten auch muß sie die behauenen Steine zu
den Schränken nebst den Kragsteinen auf ihre Kosten herstellen
lassen und die Mauer auch auf ihrer Seite bewerfen lassen.