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Bild von Reiffenstein
Carl Theodor Reiffenstein (1820-1893)
Landschaftsmaler und Frankfurter Bildchronist
Reiffensteins „Sammlung Frankfurter Ansichten“ gehört zum Gründungsbestand des Historischen Museums. Der Künster verkaufte sie 1877 der Stadt. In 2.000 Aquarellen und Zeichnungen sowie auf 2.400 Manuskriptseiten hielt er das alte Frankfurt fest.

Suchergebnis für Löwe

Band 10
O. U. 1585 Vergleich wegen der Brandmauer
11. Januar Herr Dr. Heinrich Kellner Eigenthümer des
Hauses zum Roten Löwen vergleicht sich mit Frau
Schneken geb. Cembler Eigenthümerin des hinten an den
Roten Löwen anstoßenden Hauses zur Leinenburg ge=
nannt daß er die Mauer zwischen den beiden Häusern
auf seine Kosten allein ausführen will unten im Erdgeschoß
2 1/2 Fuß dick im ersten Stock 2 Fuß dick im 2. Stock 1/2 Fuß
[halbe Zeile durch Durchstreichen unlesbar S. E.] machen lassen und auch auf
seinem eigenen Grund bleiben will trotzdem daß er das Recht hätte
die Hälfte des Grundes von ihr zu fordern und ebenso die Hälfte der
gemeinschaftlichen Mauer von ihr aufgeführt werden müßte
auch erlaubt er ihr im ersten Stockwerk 4 Kragsteine einzulegen
und einen Überhang zu machen ebenso im 2ten Stock
soll aber sonstens keine weitere Berechtigung außer den 8 Steinen
und 2 Schränken, an der Mauer haben. Dafür bezahlt
[...] Schnecken an Herrn Dr. Keller 100 fl. guter Frankfurter
Währung in 2 Raten auch muß sie die behauenen Steine zu
den Schränken nebst den Kragsteinen auf ihre Kosten herstellen
lassen und die Mauer auch auf ihrer Seite bewerfen lassen.
Band 10, Seite [106]
1585
13 December bekennen Israel Manckisch und seine
Ehefrau Catanul, Eigenthümer des Hauses zur goldenen
Schmiede daß ihr Nachbar Herr Dr. Kellner nachdem er
als Eigenthümer des Hauses zum Rothen Löwen dasselbe
von Grund aus neu auferbaut ihnen freundlich gestattet habe
ein Prosag in der ihm allein zustehenden Mauer zu belassen
so wie auch das Licht zweier Fenster nicht zu verbauen jedoch
vorbehaltlich gänzlicher Willkühr.
Band 10, Seite 109
O. U. 1609, 25. März. Vertrag wegen eines Fensters.
wird zwischen dem Hauseigenthümer des
Rothen Löwen Herrn Johann Ludwig Kelner
und Herrn Wilhelm Sonnemann ein Vertrag
gemacht, im welchem Ersterer dem Letzteren
erlaubt ein Fenster in eine, ihnen gemein=
schaftlich zustehende Mauer zu brechen, jedoch
ohne Verpflichtung dasselbe für immer zu
dulden, sondern ganz nach der Willkür des
jemaligen Besitzers. Auch erlaubt er ihm
zu einer sogenannten Schwindeltreppe
8 Tragsteine in eine ihm (Kellnern) allein
zustehende Mauer einzulegen unter den=
selben Bedingungen.
Band 10
O. U. 1706, 21. April
verkaufen Nicolaus Angus Ruland und seine
Frau Anna Elisabeth geb. Kellner das Haus
(Eckbehausung) in der großen Sandgaß
zum Rothen Löwen genant an Herrn
Johann Le Long Bürger, und seine Ehe=
frau geb. Maria Esther, und Handelsmann
dahier, gelegen neben dem Hause des re=
gierenden Bürgermeisters Johann Adolph
v. Glauburg Schöffe, stößt hinten auf das
Haus des Materialisten Koch. Die Be=
hausung ist zinsfrei, und der Verkauf ist
geschehen um 10.000 Reichsthaler.
Band 10
O. U. 1724, 9. Sept.
Verkaufen Herr Johann Le Long und seine
Frau Susanna Judith geb. Cloeterin und
ihre beiden Kinder Sohn u. Tochter das
ihnen bisher zustehende Haus zum
Rothen Löwen in der großen Sandgasse
um den Preis von 19.000 fl. und 50 Species=
thaler für die Frau Verkäuferin, mit
allen Rechten und Zubehör an die Witte
Helene Bernus geb. Lang, Herrn Johann
Band 10
O. U. 1725, 3. Mai Bauamts Protocoll.
Als Frau Helene Bernus weiland Herrn Johann Bernus sel. Wittwe die Anfrage gethan, daß sie die an ihrer Eckbehausung zum rothen Löwen, habende eilf Bogen Dächer, davon eines am Eck, drei gegen die neue Krähm und sieben gegen die große Sandgaß angebaut, anjetzo zwar abzubrechen gesonnen sei, dabei aber solche nach Gelegenheit über kurz oder lang wiederum machen zu dörffen, sich vorbehalten haben, wird es ihr nach genommenem Augenschein erlaubt.
Band 10
O. U. 1746, 15. Juni.
Erlaubt Herr Petsch seiner Nachbarin Wittwe Bernus, welche im ersten Stock ihres Hauses zum Rothen Löwen Anker in die an die Petsch‘sche Behausung stoßende, jedoch ihr zugehörige Mauer einlegen will, um die Balken zu befestigen, dieß unter dem Bemerken, daß sie die Löcher wieder zumachen lassen solle, wenn die Wand ganz durchgeschlagen werden müßte.
Band 10
O. U. 1747, 13. Januar.
Wird der Wittwe Bernus vom Bauamt erlaubt, an ihrem Haus in der Sandgasse, zum Rothen Löwen genannt, im ersten Stock einen Glaserker anbringen zu dürfen.
Band 10
O. U. 1749, 9. Mai.
Wird der Wittwe Bernus erlaubt vom Aker Gericht gegen Bezahlung von 5 fl. einen halben Flug Tauben à 15 Paar in ihrem Haus zum Rothen Löwen in der großen Sandgaß halten zu dürfen.
Band 10, Seite 111
O. U. 1765, 22. Aug.
Wird der Wittwe Bernus vom Bauamt erlaubt, an ihrem Haus in der Sandgasse, zum Rothen Löwen genannt, einem Fenster eine Thür machen zu lassen.