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Inhaltsverzeichnis

Bild von Reiffenstein
Carl Theodor Reiffenstein (1820-1893)
Landschaftsmaler und Frankfurter Bildchronist
Reiffensteins „Sammlung Frankfurter Ansichten“ gehört zum Gründungsbestand des Historischen Museums. Der Künster verkaufte sie 1877 der Stadt. In 2.000 Aquarellen und Zeichnungen sowie auf 2.400 Manuskriptseiten hielt er das alte Frankfurt fest.

Suchergebnis für Brücke

Band 12, Seite S17
Schneidwall
[kein Datum]
[Aufgeklebter Zeitungsausschnitt S. E.]
Conversationsblatt No. 140, 1858
„(Eingesandt)
Zur Berichtigung und Ergänzung des in Nr. 135 des Frankfurter Konversationsblattes erschienenen, den Ankauf des ehemaligen Schneidwall auf Abbruch am Ende besprechenden Schlußaufsatzes „Vom Anbau und den verschiedenen Erweiterungen der Stadt Frankfurt a. M.“ wird verehrliche Redaction gebeten, das Nachstehende in ihre Spalten aufzunehmen.
Die dort erwähnten vier Frankfurter Bürger, welche sich ein bleibendes Andenken um die Anlage des Untermainquai durch Ankauf des Schneidwalls (vom Weinmarkt bis an die Ecke der Neuen Mainzerstraße), in Folge Kaufvertrages vom 1. April 1818 mit hiesiger Stadt, erwarben, sind die Herren Simon Moritz v. Bethmann, Matthias Bernard, Georg Brentano Laroche und Stadtbaumeister Friedrich Christian Heß.
Dieselben haben neben Zahlung des in dem fraglichen Aufsatze erwähnten Kaufpreises* Nivellement des Schneidwalls und angrenzenden Terrains bis zum Untermainthor, Anlage einer 60‘ breiten Straße (Untermainquai), Führung der Neuen Mainzerstraße auf dieselbe, Errichtung des Weinmarkts- und Untermainthores nebst Wachthaus, überdies die Aufführung der Ufermauer mit Geländer längs dem Untermainquai und die Anlage des Kanals unter dem Wachthaus zur Ableitung des städtischen Grabens übernommen, außerdem aber die Stadt an der Hälfte des aus dem Verkauf der anzulegenden Bauplätze erzielt werdenden Gewinnstes, nach Abzug des aufgewandten Baucapitals und 5 Procent Zinsen hiervon, betheiligt.
Hiergegen verpflichtete sich die Stadt laut Art. 9 des Vertrags „daß außer einem neuen höchstens 15 Schuh hohen Wachthaus auf der vor dem Quai liegenden Insel weder Gebäulichkeiten noch selbsten hohe Bäume gesetzt, auch die sich bereits darauf befindenden Bäume soweit abgeworfen werden.“
Grade das besondere Interesse, welches der Herr Verfasser des in Rede stehenden Aufsatzes, bezüglich der neuen Anlage am alten Winterhafen, als Grund eines näheren Eingehens auf den Kaufvertrag hervorhebt, rechtfertigt eine möglichst vollständige Mittheilung der durch denselben bezüglich der Insel am Untermainquai hiesiger Stadt erwachsenen Rechte und Pflichten. Vertragsmäßig darf hiernach eine Bebauung der Insel, mit Ausnahme eines höchstens 15 Schuh hohen Wachthauses, gar nicht und nur eine Bepflanzung derselben bis zu 15 Fuß Höhe stattfinden.
[*Hinter dem Wort „Kaufpreis“ im 3. Absatz ein Beistifteintrag: 33.000 f. S. E.]
Band 12.2
Der Brunnen am Kühhornshof
Er ist kulturhistorisch einer der merkwürdigsten und verdient deßhalb die erste Stelle. Links am Anfang der zu dem Haupteingang führenden Brücke liegt er in einer ummauerten Vertiefung, zu der man früher auf einer breiten zierlichen Steintreppe hinabstieg. Er bestand aus einem runden, von sorgfältig behauenen blauen Steinen gebildeten Kranz und war der den Graben füllende Abfluß mit ebensolchen Steinen ausgelegt. Die Rückwand der die Vertiefung umfassenden Mauern ist zinnenartig abgetreppt und trägt in einer Blende etwa sechs Fuß über dem Boden ein altes, leider durch Unwissenheit und Rohheit arg zerstörtes, lange Zeit von den achtlos Vorübergehenden fälschlich für ein Wappen gehaltenes Steinbild, einen Fuchs darstellend, welcher aufrecht einherschreitet, eine Laute trägt und von einem Maulwurf, einer Feldmaus, einer Kröte und sonstigen als dem Feldbau schädlichen Thieren umgeben ist. Nun war aber im Mittelalter ein für Feldfrevel übliche Pönitenz das Tragen einer Laute oder Geige „Geigetragen“ und soll diese Strafe durch das Steinbild veranschaulicht werden, indem die mit dem Fuchs abgebildeten Thiere sich auf die Feldfrevler beziehen. Es war diese Stätte ein sogenanntes Feldgericht. Nächst dem Brunnen läßt die Vertiefung noch Raum genug für einen steinernen Tisch, der noch vorhanden ist nebst steinernen Sitzen, auf welchen die Richter Platz nahmen, während die dem Gericht anwohnenden Leute bequem über die Brustwehr von außen in den Raum hinein-
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sehen konnten. Näheres darüber findet sich in dem vortrefflichen Werke „Rechtsalterthümer“ von Zöpfl und verdanke ich dem ausgezeichneten Verfasser dieses Buches nebst so mancher andere Belehrung auch diejenige über das Feldgericht. Es ist diese noch so klar erkennbare Einrichtung einer solchen Gerichtsstätte etwas so außerordentlich Seltenes, daß es schon der Mühe werth wäre, für seine Erhaltung einzutreten und die möglichste Sorge zu tragen, denn vielleicht ist es das einzige noch bestehende Beispiel in ganz Deutschland wie es denn auch von den Ueberresten der ersten Anlage des Hofes jedenfalls das älteste Merkmal ist.
So war der Zustand des Ortes etwa um das Jahr 1836. Der Brunnenkranz war noch vollkommen erhalten, und an dem eisernen Gitter, welches den Brunnen verschloß, war an einer Kette ein Löffel von Eisen zum bequemen Trinken angebracht.
Der ziemlich lebendige Abfluß geschah durch ein eisernes Röhrchen, das Wasser war kristallklar und rein, wie es denn auch den Wasserbedarf für die Hofesbewohner abgab, der Platz mit hohem duftigem Grase bewachsen, das üppig von Blumen durchwuchert war, bot in der That ein so stilles und malerisches Plätzchen, wie in der ganzen Umgegend kein zweites gefunden wurde. Die Gebäude des mit einem klaren, hier und da mit Schilf bewachsenen Wassergraben umgebenen Hofes waren noch vollkommen in baulichem guten Stande und das Hauptgebäude noch bewohnt, mit einer herrlichen Aussicht über die Felder weg nach dem Gebirge. Seit jener Zeit nun aber hat sich eine gänzliche Umgestaltung der Gebäude sowohl wie der Gegend vollzogen. Durch den Wechsel der Besitzer vernachlässigt, zerfielen erstere immer mehr und mehr, um zuletzt gänzlich niedergelegt zu werden, erst das Haupthaus und sodann die Nebengebäude. Der Thurm am Eingang neben der Brücke wurde ebenfalls stark in Mitleidenschaft
Band 12.2, Seite 14
gezogen, sodann der Brunnen zugedeckt, eine Pumpe hineingestellt und der ganze Platz in höchstem Grade verwahrlost und verbauert, wie denn auch die ganze Umgebung nach und nach durch immer näher heranrückende Bauten und Anlagen ihres früheren einsamen, poetischen und vornehmen Charakters entkleidet wurde, so daß es beinahe unmöglich geworden ist, den früheren Zustand sich zu vergegenwärtigen.
Näheres darüber in dem ausführlichen Aufsatz über den Kühhornshof, wobei auch die vielen und genauen Abbildungen [RS0122] [RS0121] [RS0124] [RS0111] [RS0112] [RS0119] [RS0118] [RS0120] [RS0114] [RS0125] [RS0133] [RS0117] [RS0209] [RS0113] [RS0115] [RS0123] [RS0132] nachzusehen sind.
Band 12.2, Seite 16
2.
handen ist.
Genaueres findet sich in dem ausführlichen Aufsatz „Stalburger Oede“, woselbst auch auf die dahin einschlagenden Abbildungen [RS0126] [RS0131] [RS0130] [RS0129] [RS0127] [RS0128] verwiesen ist.
Band 12.2, Seite 23
Der Mörderbrunnen
liegt am linken Ufer des Luderbachs an einer flachen Böschung zwischen der Försterwiese und dem Hainerweg, von dem vorbeiziehenden Bäckerweg durch den Bach getrennt. Er steht ziemlich hoch aufgemauert mit einem sorgfältig behauenen, runden Kranz von blauen Steinen eingefaßt, frei die Böschung überragend da, ist mit einem Deckel von eichenen Bohlen, welche mit Schrauben befestigt sind, geschlossen und hat auf seiner vorderen, dem Bach zugekehrten Seite eine rechtwinkeligte fensterartige Oeffnung, durch welche man auf den Wasserspiegel blicken kann.
Der ziemlich lebendige Ablauf geschieht durch eine eiserne Röhre und hing daneben an einer Kette ein eiserner Löffel, um das Trinken zu erleichtern. In diesem Zustand der vollständigen Erhaltuing befand sich der Brunnen bis gegen das Ende des Jahres 1837, nach dieser Zeit aber wurde er durch bübische Hände stellenweise arg geschädigt, alsdann nothdürftig ohne Rücksicht auf die frühere schöne Form wieder hergestellt, aber bei weitem nicht mehr in den früheren behaglichen Zustand gebracht und ist seitdem nur ein rohes Abbild seines früheren Aussehens.
Die Umgebung hatte als Waldplatz die mannigfachsten Reize bis durch die Korrectur des Luderbachs auch darin erhebliche Veränderungen Platz griffen; die in der Nähe befindliche steinerne Brücke, welche den Hainerweg über den Luderbach führt, ist bis zur Unkenntlichkeit ruinirt, deren Brustwehr vollständig abgebrochen; die schönen großen, allerdings überständigen Buchen sind entfernt, die Blößen frisch eingesäät und bepflanzt, kurzum keine Spur mehr der früheren poetischen und dunklen Waldeseinsamkeit mehr vorhanden. Das muntere Scheckern