in das Leichenhaus des h. Geist Hospitals gebracht. Moog selbst war 40 Jahre alt, dessen Ehefrau 38. Die Kinder 7 Jahr, 4 Jahr, 2 ½ Jahr, 1 ½ Jahr, 1 ½ Jahr (Zwillinge) alt.
Durch Urtheil des Appelationsgerichtes der fr. Stadt Frankfurt a. M. vom 22. Aug. 1817 wurde Schreinermeister Gottlieb Moog für den vorsätzlichen Mörder seiner Ehefrau und 5 Kinder sowie - um der ihn erwartenden gesetzlichen Strafe des weltlichen Richters zu entgehen - seiner selbst erachtet und für schuldig erklärt, daß die gesetzliche Strafe, soweit solches thunlich, an seinem Leichnam vollstreckt, derselbe nämlich zum Spitalfenster hinausgeworfen und auf dem Schindkarren unter hinlänglicher Bedeckung, auch unter dem beim Vollzug der Todesstrafen üblichen Schlagen der Sturmglocke - auf den Schindanger gefahren, dorten aber der Kopf abgeschlagen und der Körper nebst dem Kopf Anderen zum Abscheu auf ein Rad geflochten werde.
Durch Beschluß Hohen Senates vom 23. Aug. 1817 wurde dieses Erkenntniß bestätigt und die Exekution auf den 25. Aug. 1817 Morgens 8 Uhr angeordnet.
An diesem Tage fand die Exekution in der angeordneten Weise ohne irgend welche Ruhestörung statt.
Auf Kosten der Schreiner-Innung wurden alsdann die Leichen der Moog‘schen Ehefrau