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Inhaltsverzeichnis

Bild von Reiffenstein
Carl Theodor Reiffenstein (1820-1893)
Landschaftsmaler und Frankfurter Bildchronist
Reiffensteins „Sammlung Frankfurter Ansichten“ gehört zum Gründungsbestand des Historischen Museums. Der Künster verkaufte sie 1877 der Stadt. In 2.000 Aquarellen und Zeichnungen sowie auf 2.400 Manuskriptseiten hielt er das alte Frankfurt fest.

Suchergebnis für Stein

Band 6, Seite 25
Drei Hasen | Heiliger Antonius
Hasengasse 3
H.173
12. Juni 1864
Stammhaus der Familie Senkenberg. Johann Hartmann Senkenberg, in Friedberg 1655 geb., kam 1682 als Arzt nach Frankfurt, wo er 1730 starb. Er bewohnte dieses Haus, in welchem Joh. Christian S. geb. wurde, welcher durch seine Stiftung des Bürgerhospitals sich in Frankfurt ein ewiges Denkmal gesetzt hat. Bei dem großen Brande von 1719 wurde das Haus bis auf den Grund zerstört und von seinem Besitzer, dem oben genannten Hartmann Senkenberg wieder auferbaut. In der Wetterfahne finden wir die Anfangsbuchstaben seines Namens I. H. S. 1721. Der Unterbau des Hauses, das jetzt vielfach verändert ist, hat reiche Steinhauerarbeit aufzuweisen, er ist massiv und zeugt von der Wohlhabenheit seines Erbauers. Das Haus bildet das Eck des kleinen Gäßchens, welches nach dem Aschaffenburger Hofe führt und hatte noch vor 10 Jahren über seiner Hausthüre ein in Eisen künstlich getriebenes Gitter, das in der Mitte die bekannte Figur von drei Hasen trug, welche in ihrer Zusammenstellung der Art geordnet waren, daß dieselben nur drei Ohren (horribile dictu für den Jäger „Löffel“) zusammen besaßen.
Schon im späteren Mittelalter kommt dieser Scherz vielfach vor, doch ist mir seine Entstehung und Bedeutung bis jetzt nicht bekannt geworden. Die drei Gebrüder Senkenberg
Band 6, Seite [28]
Maueraufsätze in geschwungenen Formen des damals üblichen Baustyls brachte. Einzelne alte Fenster aber in demselben sind ebenfalls noch erhalten, das ganze übrige Haus aber von Grund auf neu erbaut und und mit Steinhauerarbeit und Stuck reich verziert. Aus der Mitte des Daches erhebt sich ein Aufbau, der einen ziemlich geräumigen Salon enthält, welcher auf allen 4 Seiten Fenster hat und von welchen sich ein entzückender Rundsicht über die ganze Stadt und deren Umgebung darbietet, indem das Haus, vermöge seiner Lage, an einem der höchsten Punkte der alten Stadt, sowie auch durch seine eigene bedeutende Höhe weit über die benachbarten Gebäude hinausragt.
Der nach der Hasengasse hin gelegene Seitenflügel, welcher in Holz aufgeführt ist, gehört ebenfalls in die Zeit des Wiederaufbaus nach dem Brande und sind die beiden oben erwähnten Gewölbe nach dieser Seite hin die einzigen Ueberbleibsel des alten Baues.
Bei Gelegenheit aller dieser Veränderungen erhielt auch der Garten, welcher um ein Bedeutendes tiefer liegt als die Straße und in einem noch nicht ganz ausgefüllten Stück des alten Stadtgrabens angelegt war, seine jetzige Ausdehnung und Anordnung. Er war im Geschmack der Zeit, mit einer in der Mauer nach dem Graben zu angebrachten Gloriette und einem steinernen Pavillon, auf jedem Eck daran Dächer über der Mauer im Vordergrunde sichtbar sind, versehen. Das eiserne Gitter, welches denselben von der Straße schied, war zwischen den, dem Beschauer am nächsten stehenden beiden Figuren, etwas tiefer gelegt und hatte ein weit ausgebauchtes Gerähmse, zu dem von innen
Band 6
27. Juni 1870
Soeben werden in der Hasengasse in dem v. Reineck‘schen Garten die in der Mitte desselben stehenden Schoppengebäude, welche seit dem Jahr 1848 als Caserne dienten, niedergerissen, ebenso die alte, im Jahr 1567 erbaute Gießerei. Die schönen Steinfiguren, welche die Pfeiler des Gartens zierten und von denen zwei bereits einmal
Band 6
10. Dezember 1878
Das Nebenhaus bis auf den zweiten Stock heruntergebrochen, wobei eine in einer Nische liegende Thüre, welche im 3. Stock der Brandmauer des anstoßenden Hauses No. 4 angebracht ist, sichtbar wurde. Das Haupthaus hat bereits das ganze Dach mit dem Aufbau verloren und werden eben die Steinmauern eingerissen, die stellenweise noch die alten Fenster aufweisen.
Band 6, Seite 41
Großer Hirschgraben 24
F.54
3. April 1860
Ueber der Hausthüre beifolgender Stein eingemauert, mit der Jahreszahl 1571, den Buchstaben
V. D. M. AE. Verbum domini manet in aeternum - und der Hausmarke. Unter der Hausmarke befindet sich eine Zahl, wahrscheinlich Jahreszahl, eingehauen, welche vielleicht nebst den kleinen, zwischen den großen Ziffern stehenden Buchstaben J. J. D. B. erst 1723 hineingehauen wurden, als man den Stein, der offenbar von einem älteren Gebäude herrührt, bei dem Aufbau des Hauses dahin vermauerte, s. Ab.
Merkwürdigerweise findet sich in der Klostergasse 39, an dem Hause A.85 ein Tragstein mit derselben Hausmarke und derselben Jahreszahl, s.d.
Band 6
Mai 1862
Das Haus ist im vorigen Jahr abgebrochen und von Grund aus neu aufgebaut worden, bei welcher Gelegenheitr der Stein, der als Thürsturz verwendet war, zerschlagen und vermauert wurde.
Band 6, Seite [48]
1717
Vereinigt Herr Rath Ochs das Haus mit seinem größeren Nebenhause zum Rothen Engel.
Steindecker-Rechnung. Den neuen Bau mit einem Zwerghaus zu decken.
Maler Conrad Unsin. Ein Drachenkopf zu vergolden und anzustreichen, ohne Gold 1 fl.
Maler Geubel. Das Haus zu malen, ohne Gold fl. 36
250 Pfund rothe Farbe zu stoßen, das Pfund 3 xer.
27 Pfund Bleiweiß.
Spengler. Einen Knopf oder Stern von Blech auf das Dach, sodann einen Drachenkopf.
Steinmetz. Auf die Brandmauer eine Kugel.
Glaser. 824 Spiegelscheiben, pr. Stück 6 Heller.
Siehe auch:
Band 6
1707
Streit wegen Versperrung eines gemeinschaftlichen Aliments. Tobias Crafft klagt gegen den Schreinermeister Zimmermann, daß er in das gemeinschaftliche Aliment einen Schleifstein gestellt und damit dasselbe versperrt habe. Zimmermann wird verurtheilt und muß den Stein wegnehmen.
Band 6
1712
Steinmetz. Auf die Brandmauer den Horststein mit Spitze und Kugel.
Bildhauer Andreas Donet. 2 Ofensteine, den einen mit Kindern, den andern mit Katzen.
Merkwürdig ist die Orthographie Donet‘s, wel-
Band 6, Seite [60]
1763
Ist Herr Leerse willens, die vor seinem Hause stehende steinerne Bank abbrechen zu lassen, will jedoch sein Recht, dieselbe, wenn es ihm belieben sollte, wieder aufzustellen, nicht schwinden lassen. - Wird genehmigt.