1614, 26. April ist zwischen Wittwe Margarethe des Schneiders Nicolaus Schröder, der Besitzer der Wied und Dietrich Gossmann, Handelsmann, Besitzer des Fürstenecks folgender Verkauf geschlossen worden:
Sie verkauft das Lichtrecht und die Gerechtigkeit des Wasserabflusses, also daß Wittwe alles Spülwasser, Fischwasser, Krautwasser, Seifen oder andere Wasser, was man in einer Haushaltung nöthig hat, aus der unteren Küche des Fürstenecks zu wenigen Zeiten ohne Weigerung durch das Höfchen der Wiede bis auf die Gasse ausführe. Zu dem Ende Goßmann in seine Mauer einen steinernen Kändel auf seine Kosten machen muß, woran eine Seye [Sieb] sey, darin die Löcher die Größe einer Erbse haben. Ferner ist Goßmann zugestanden worden, in besagter unterer Küche ein Fenster im Lichten 7 ½ Werkschuh hoch und 4 Schuh breit und im dritten Stock über dem Dächlein an der Mauer ein Fenster im Lichten 3 Schuh hoch und 3 ½ Schuh weit auf eigene Kosten zu brechen. Beide sollen vergremset seyn und auch verglaset, bei diesem aber es Goßmann freistehen, ob er es verglasen will. Solches solle eine einige Gerechtigkeit seyn und dürfen diese Fenster von allen Inhabern der Wied niemals verdunkelt und verbaut werden. Deßwegen auch das Höfchen zur Wied nie anders als wie es jetzt dasteht, verändert werden darf. Goßmann erlegte dafür fl. 250 Stadt Wehrung nebst einer Ohm guten firnen Wein. Dabei ist noch bedungen worden, daß wenn die auf der Wied stehenden Insatz-Capitalien aufgekündigt würden, solche Goßmann übernehmen und auf die rückstehenden Intressen zahlen müsse. Inmassen Georg Vaylchen die Ablegung seiner auf Ostern verfallenen 100 fl. begehrt und sich Goßmann willig dazu erklärt.