1582 Antwortet Seyfried Deublinger (siehe Wied) auf die Schrift des Schneiders Nikolaus Schröder, Besitzers der Wied folgendes: Schröder nenne Deublingers Haus zu den drei Sauköpfen, da es doch zum Fürsteneck heiße und es sey ganz die Unwahrheit, daß vorher niemals als vom Erkerlein Wasser herunter getropft sey, sondern von Alters her seye der Trauf von dem hinteren Giebel gegen dem Haus zur Wied mit einem liegenden Kendel auf die gemeine Straße vor dem Erkerlein abgeführt worden. Dieser Kendel liege so unverrückt (vermutlich von erster Auferbauung des Fürstenecks). Deublinger habe ihn aber, damit das Wasser einen besseren Abfluß nähme, mit einem Stück verlängert und in letztverflossenem Sommer fassen und weißen lassen. Welches jedem freisteht, seinen Dachtrauf auf die Gemeine zu führen. Solches geschehe aus keinem Trutz wegen dem einen (nicht vielen) Fensterlein, so Deublinger im 4ten Stock in der Höhe in das Höflein zur Wied brechen wollen, sondern aus Nothdurft. Damit sich aber Schröder um desto weniger zu beklagen habe, so will Deublinger (der ohnedem das Fürsteneck neu renoviren und anstreichen läßt) bei Gelegenheit, wann man rüstet, den Kändel, soviel nöthig ist, noch verlängern lassen, damit der Regen noch weiter in die gemeine Gasse fällt. Die Klage Schröders seye nur aus anregen Deublingers Mißgönner geschehen.
Deublinger bringt nun klagend vor gegen Schröder, daß der Letztere an die Mauer des Fürstenecks nicht das mindeste Recht der Gerechtigkeit habe, so habe er nun doch vor kurzer Zeit, als er gebaut, und und niemand sich sonderlich von Fürstenecks Seiten dessen angenommen oder inne worden, zwei große eiserne Stangen in die Mauer dem Fürsteneck allein angehörig einbrechen legen