über einer Thür angemalt, und wurde wahrscheinlich um diese Zeit der innere Hof mit seinen Gallerien, welche denselben von drei Seiten umgeben, in seine jetzige Form gebracht, indem [man] theilweise die alten Unterbauten stehen ließ und benutzte. Das Erdgeschoß des Hauses ist bis jetzt einer Untersuchung unzugänglich geblieben, bis auf einen Raum, welcher seinen Eingang, durch eine mit einem Rundbogen überdeckte Thüre hat und mit seinen Fenstern, ebenfalls eines davon mit einem Rundbogen überdeckt, nach dem Allment sieht. Der Raum ist sehr groß und sehr niedrig, 7 Fuß hoch und steht theilweise auf hölzernen Pfeilern; die Fenster sind erblindet und von Hunderten von Spinnweben verdunkelt, weßhalb das Ganze einen höchst malerischen Eindruck macht, trotzdem aber kann ich ihm kein höheres Alter zugestehen; er liegt ungefähr 4 Fuß über dem jetzigen Boden des Hofes und hat an seiner nach Süden gerichteten Wand links eine vermauerte Thüre. Diese Wand kann vielleicht einmal die älteste Wand des Hauses gewesen seyn, welche in den Zwinger zwischen der Stadtmauer und dem Hause führte und welcher Zwinger nachher mit dem Haupthause überbaut und das Haus mit der Brust auf die Stadtmauer gesetzt wurde. Die Erlaubniß dazu gab der Kaiser Karl IV., welcher der Stadt allerhand Privilegien ertheilte (Privilegia Francof. II. Aug.) und wurde davon ein solch ausgiebiger Gebrauch gemacht, daß später ganze Stücke der Stadtmauer überbaut wurden.
Vergl. das Battonsche Manuscript auf der Stadtbibliothek, Band I.