der daranstoßenden nur durch ein schmales Allment getrennten Mauer der Hintergebäude des Köpplerhöfchens und des Hainerhofes sogar mit völliger Gewißheit nachzuweisen, daß wir noch ein Stück Originalmauer der ersten Begrenzung unserer Stadt, welche bekanntlich hier vorbeizog, vor uns haben, da gerade jenes Allment genau die Stelle des ehemaligen ersten Stadtgrabens bezeichnet und somit die Erbauung dieses Theil in das 12. Jahrh. und zwar in dessen erste Hälfte, etwa um 1140.
Der jetzige Besitzer, Herr Köhlreuter, welcher die Wirthschaft im Hause wieder bedeutend in Schwung gebracht hat, ein höchst gefälliger und glaubwürdiger Mann, hat mir heute erzählt, daß er im Jahre 1848 bei Gelegenheit einer Baureparatur in seinem Keller eine Oeffnung wie ein Thürbogen untersucht hätte. Herr Dr. jur. Bansa, den ich auch persönlich kannte, sey darauf in die nur durch ein 2 ½ Fuß vom Boden erhöhte Schwelle abgesperrte Höhlung, welche man bisher immer nur für eine bloße Nische gehalten, hineingestiegen, und es habe sich ergeben, daß es ein Eingang zu dem Keller des Hauses L.177 im Hainerhof, den gegenwärtig Herr Mettenheimer besitzt, gewesen ist; auch fand sich ein zweiter Gang, der in der Richtung nach dem Dom hinführte. Herr Köhlreuter ließ die Öffnung vermauern, und ich habe mich persönlich an Ort und Stelle von dem frisch aufgetragenen Speisansatz, welcher noch genau die Form der Thüre angiebt, überzeugt. Dieselbe war überwölbt mit einem rundbogigen Sturz, welcher keinen Zweifel übrig läßt, daß diese Oeffnung von Uranfang an beabsichtigt als Thüre gedient hat. Sie liegt am südlichen Ende des Kellers, welcher sich links unter dem Vorderhause nach Süden in der Richtung nach dem Hainerhof hinzieht. -
Vergleiche Hainerhof und Köpplerhöfchen sowie Johanniter-Hof.