28. Februar 1866
In diesem Hause wohnte der Häfnermeister Benkard, am 28. Juni 1794 blieb Morgens dessen Wohnung verschlossen, die Nachbarn wurden nach einiger Zeit aufmerksam, klopften an der Thüre, und da dieselbe nicht aufgethan wurde, machten sie Anzeige, worauf von der Behörde geöffnet wurde. Hier fanden sie den Häfnermeister Benkard mit auf den Rücken gebundenen Händen, und niedergekauert an die Füße eines Schrankes in der Wohnstube festgeknebelt, dessen Frau aber mit eingeschlagenem Hirnschädel todt im Bette. Räubern, welcher jedoch Sigler um so weniger Glauben schenkte, als Benkard ein ganz reines Hemd, an welchem die Bügelbrüche sich noch vorfanden, anhatte. Der Aktuarius Sultz, später Criminalrath, protokollirte Alles genau, und B. wurde als des Mordes dringend verdächtig ins Gefängniß gebracht. In der eingeleiteten Untersuchung läugnete er jedoch hartnäckig, gestand aber, als ihm ein Selbstmordversuch, den er mit einer kleinen Scheere gegen sich ausführen wollte, mißlungen, am 18. 9. desselben Jahres, vollständig ein, worauf er auf eingeholten Rath auswärtiger Rechtsgelehrten, nämlich der Universitäten Marburg und Halle zum Tode durch das Rad verurtheilt wurde.
Da der Katharinenthurm, auf welchen sonst die zum Tode Verurtheilten gebracht worden, nachdem ihnen das Todesurtheil mitgetheilt war, und wo sie bis zur Abführung auf den Richtplatz verblieben, abgebrochen war,